1. Art des Vorschlages:
Änderung
2. Beschreibung:
Folgende Regelwerkartikel anpassen:
Trolling umfasst das unnötige, aktive Stören von RP-Situationen. Darüber hinaus fallen darunter die allgemeine Unruhestiftung und das absichtliche Herunterziehen anderer Spieler.
Das bewusste Trolling mittels Geschlechter des Charakters ist verboten und wird immer mit einem permanenten Spielausschluss sanktioniert.
Bewusstes lautes Sprechen oder das Abspielen von Musik in der Untersuchungshaft oder bei Polizeieinsätzen ist verboten.
- Das Hausverbot staatlicher Fraktionen darf maximal 4 Wochen betragen.
- Das LSPD und FIB darf maximal zwei Helikopter (insgesamt) pro Fraktionsangelegenheit verwenden.
- Personen dürfen nur für Trolling in Untersuchungshaft geknebelt werden. Einzige Ausnahme ist die übermäßige Beleidigung oder massive Störung von Polizeibeamten, wobei die Betroffenen maximal 5 Minuten am Stück geknebelt werden dürfen. Ein erneutes Knebeln ist nicht zulässig, es sei denn, die betreffenden Personen führen das betreffende Verhalten erneut wiederholt aus.
3. Begründung:
Ich habe leider schon erlebt, dass Leute geknebelt wurden, nur weil sie mit den Polizisten geredet haben, um PR zu machen, anstatt 30 Minuten AFK zu warten, bis ihre Akte fertig ist. Gleichzeitig gibt es leider auch viele Leute, die im Polizeigewahrsam absichtlich schreien oder Musik laufen lassen, was bestraft werden sollte. Häufig werden Personen leider auch 10-20 Minuten geknebelt, was nicht nur dazu führt, dass sie keine RP machen können, sondern auch dazu, dass sie praktisch zu einem Geständnis gezwungen werden: "Gestehe oder wir knebeln dich weiter".
4. Inhalte:
Siehe Beschreibung