Regeländerung bezüglich Haftzeit

  • 1. Art des Vorschlages:


    Es handelt sich um eine Änderung oder Neuerung um §28 im Regelwerk Inhaftieren --> der besagt,


    "§28. Inhaftierungen"

    "Die Staatsfraktionen können Personen eigenständig bis zu 4 Stunden (IC: 240 Hafteinheiten) inhaftieren. Sollten tiefergehende Ermittlungen hinter der Inhaftierung stecken, kann man eine Haftzeit von bis zu 6 Stunden (IC: 360 Hafteinheiten) bei der Fraktionsverwaltung anfragen."




    2. Beschreibung:


    Als Änderung oder Neuerung wünsche mir, dass man die Haftzeit durch Ermittlungenvon 360 Hafteinheiten (6 Stunden) auf maximal 120 Hafteinheiten (2 Stunden) und das Eigenständnige von 240 Hafteinheiten (4 Stunden) auf 90 Hafteinheiten (1Std. 30min.) oder 60 Hafteinheiten (60 Minuten) verkürzt als Regel. Wo ich mit vielen Leute das Gespräch geführt habe sei es Mitglieder von Bad-Fraktionen, Zivis oder Mitglieder von Staatsfraktionen, überwiegend waren diese Leute der Meinung, dass man defintiv die Haftzeiten deutlich kürzen sollte. Ich verstehe irgendwo, dass ein RP Hintergrund gegeben ist, aber die Meinungen der Spielerschaft sagen eher das Gegenteil und sind überwiegend für eine Verkürzung oder, der Regeländerung, dass man nur maximal so und so viele Hafteinheiten IC geben darf.


    Die meisten Spieler auf ModernV meinen, dass man einen User/Spieler für egal wie viel der Strafrechner in Fivenet/ die Gesetze sagen/geben, dass man diese Personen für allgemein MAXIMAL 60 (1Std.) oder 90 Hafteinheiten (1Std. 30min) inhaftieren darf und bei Ermittlungen einen Spieler/User zu maximal 120 Hafteinheiten (2 Stunden) inhaftieren darf.


    Natürlich bin ich hier für diesen Vorschlag für Kompromisse oder andere Zahlen/Hafteinheiten zur Verkürzung offen, aber es geht hier in diesen Vorschlag um die Bedürfnisse der Spielerschaft zwecks der Thematik.


    Ansonsten nennt hier gerne eure Meinugen oder anderen Vorschläge in den Vorschlag, aber aktuell finden es die Meisten Spieler/User echt zu viel Hafteinheiten sind.





    3. Begründung:


    Vorteile:


    - Spieler/User versuchen eher viel weniger abzuhauen oder F8 Quit zu machen, sprich das Game zu quiten und den Bann logischerweise mitzunehmen

    - Man hat durch die Verkürzerung der maximalen Haftzeit allgemein viel mehr Freizeit und Aktivitäten für das RP außerhalb vom Staatsgefängnis (Aufstellugen, Events usw.)

    - Weniger Frustration bei den User/Spieler

    - fast jeder User/Spieler hier muss privat zur Berufs/-schule, zur Uni oder zur Arbeit, dann haben die Leute mit weniger Zeit privat für das Zocken, dadurch trotzdem genügend Zeit für das RP (außerhalb des Staatsgefängnis)


    Nachteile:


    - fallen mir wirklich keine ein




    4. Inhalte:


    §28 im Regelwerk

  • Hatte gerade ic so einen fall. Jemand hat 15 Akten offen gelassen und ist geflohen und dann eingesperrt worden. Das waren insgesamt 720 HE, dies wurde aufgrund der Regel schon auf 360 runtergesetzt. Noch weniger wäre aus meiner Sicht zu wenig

  • Hatte gerade ic so einen fall. Jemand hat 15 Akten offen gelassen und ist geflohen und dann eingesperrt worden. Das waren insgesamt 720 HE, dies wurde aufgrund der Regel schon auf 360 runtergesetzt. Noch weniger wäre aus meiner Sicht zu wenig

    Ja, aber kannst du meinen und von den Spieler den Gedankengang und die Argumente verstehen? Wegen diesen offenen Akten, weil diese ja durch die "hohe" Angesetze Haftzeit geflohen sind, natrülich sammelt sich mitunter dadurch mehr.


    Man könnte ja durch eine gewisse Anzahl von Akten auch eine Sonderregelung einführen^^

  • Ich bin dafür weil sobald man irgendwie schießt gegen das PD muss man schon mit einer hohen Haftzeit rechnen und knast RP gibt es auch nicht wirklich. Und da man eh schon mindestens 30-60min in der U-Haft gammelt finde ich das nur gut

  • Benonaido

    Hat den Titel des Themas von „Änderung §28 Inhaftierung / deutliche Verkürzung der Haftzeit als Regel“ zu „Regeländerung bezüglich Haftzeit“ geändert.

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