Beiträge von Lux

    1. weiß nicht wo du das her nimmst
    2. es wäre nur eine Bewährung gewesen, keine aktive Haft im SG

    Na aus dem eigenen Gesetz. Dort steht ja sinnbildlich, dass man bei einer Verurteilung von mindestens 45 Hafteinheiten sein Amt verliert. Wenn ich mich nicht täusche ich dies ja unabhängig hiervon, ob das mit irgendeine Bewährung verbunden ist.


    Hintergrund hinter diesem recht alten Absatz war, dass besonders straffällige Beamte auch von Richtern enthoben werden können.

    Aber ob und ob das nich so is is doch sowieso nich relevant, weil ja sowieso ein Freispruch aus dem Prozess hervorging.
    Sich dann einfach mit dem "RP-Insert" darüber hinwegzusetzen ist meiner Meinung nach einfach Respektlos gegenüber allen am Prozess beteiligten.