Ich melde mich mal hier aus der Sicht eines Staatsanwalts mit ca nem Jahr Erfahrung
Folgendes:
1. die Person dann einfach ins SG stecken
Geht einfach nicht, oftmals müssen einfach rechtlich Schritte getan werden, besonders wenn die Person einen Prozess will. Wenn keine Haftgründe vorliegen, dann darf so oder so nicht länger als nötig in der uhaft verweilt werden (haftgrund= zum Beispiel Gefahr für die Allgemeinheit, Verdunklungsgefahr)
Also sollte die person wenn es nicht rplich begründet werden kann mit den oben genannten Haftgründen dann sollte die uhaft nicht länger als zwingend notwendig sein
2. die Person zu einem Geständnis zwingen
glaub ich brauche ich nicht sagen wieso das nicht geht. Jeder hat ein Recht auf einen Prozess und auf eine ordentliche Abarbeitung und durch diese Möglichkeit wird dem Bürger einfach das Recht weggenommen und der Polizei viel zu viel macht gegeben
3. man rechnet die Zeit ab dann von der Strafe
Oftmals kann man garnicht diese Zeit ordentlich tracken und dies kann dann auch zu einigen Problemen und „abusing“ kommen, wenn Leute das einfach vorwerfen und ich mein wer kann das ordentlich nachvollziehen. Wenn der tv (Tatverdächtige) also der in der uhaft sagt ja ich bin seit 2 Stunden drin obwohl das garnicht stimmt dann ist das schwer von außen nachzuvollziehen
Und wenn die Abhandlung länger dauert kann man selbst dann mehr abziehen solange man bei den 50% bleibt. (Man darf ned weniger als die Hälfte der Haftzeit geben)
Weiter:
Die uhaft hat seinen Sinn und Zweck
Dort werden Beweise sichergestellt und Akten geschrieben. Damit das ordentlich funktioniert dauert das hald ein klein wenig.
Ich als sta (Staatsanwalt) nutze die Zeit dort um wirklich alle Punkte durch zu gehen und es ist nicht selten dass ich dann etwas abziehen kann weil ich für den Punkt keine Beweise habe oder der PDler das Gesetz nicht kennt
Aber wenn ich da lange brauche dann ziehe ich automatisch mehr von der Haftzeit ab. Wenn man 15 min braucht dann kann man ja 15 Monate abziehen.