1. Art des Vorschlages:
Es handelt sich um eine Regelwerkänderung.
2. Beschreibung:
§22. Überfälle
Bei einem Überfall auf eine Person/Gruppierung muss das Überfall System genutzt werden (ALT + Linksklick).
Bei Überfällen dürfen alle Gegenstände im Inventar der ausgeraubten Personen abgenommen werden.
Hierbei dürfen maximal $50.000, 2.500 Casinochips und $200.000 Schwarzgeld entwendet werden.
Es ist nicht erlaubt, die Gegenstände anderer Spieler zu zerstören. Ausgenommen davon sind Waffen, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten.
Sollten Gegenstände unnötigerweise zerstört werden, ist das regelwidrig.
Es ist nicht gestattet, die Waffen der Mitglieder von Staatsfraktionen abzunehmen. Eine Entwaffnung kann durch die Zerstörung der Waffen erfolgen.
Ein Überfall darf stündlich durchgeführt werden. Bei einem Überfall auf dieselbe Person müssen jedoch mindestens 4 Stunden vergangen sein.
Nach einem Überfall hat die gesamte Fraktion (im Fall von Zivilisten: alle Beteiligten) einen Cooldown.
Während eines Überfalls ist es den Angreifern untersagt, die Opfer dazu zu zwingen, ohne RP-Hintergrund persönliche Informationen preiszugeben.
Der Dienstausweis darf niemals gefordert werden.
Durch den hohen Wert der schusssicheren Westen dürfen bei einem Überfall maximal fünf Westen entwendet werden. Nach einem Überfall gilt eine Abklingzeit von vier Stunden bis man erneut auf der jeweiligen Route zinken darf.
Zivilisten ist es untersagt auf illegalen Routen Leute zu überfallen.
3. Begründung:
Es ist oftmals so das man von Fraktionen die als Zivi unterwegs sind Leute Zinken und man persönlich da nichts machen kann deshalb würde die regel bringen das nur noch Fraktionen auf den illegalen Routen Zinken dürfen und man kann sowas auch dann viel einfacher Klären.
4. Inhalte:
Regelwerkänderung