Alles anzeigenAlles anzeigenWie oben beschrieben gibt es laut ic gesetz gründe für eine U-Haft
1. Verdunkelungsgefahr
2. Verdacht auf Zeugen Beeinflussung
3. Vernichten von Beweisen
4. Du hast mit deiner Straftat Leib und Leben gefährdet.
Ansonsten besteht kein Haftgrund.
(Mann kann einfach gestehen und kommt unkompliziert ins SG - viele nurzen den Prozess um eine Strafe zu entkommen, die diese begangen haben)
Aber es würde einfach auch das DoJ entlassten da es nicht so viele Leute geben würde die nicht gestehen wenn es max. 120 HE kriegt.
Wenn er nur max 120 HE geben würde kannste gleich das ganze Justiz RP in die Tonne treten.
Kaum einer würde dann auf Prozesse eingehen und das lieber absitzen.