1. Art des Vorschlags:
Neuerung
2. Beschreibung:
als Personen Gruppe gilt es als Drittpartei, wenn mehrere Angreifer in Fahrzeugen mit unterschiedlichen Farben agieren.
3. Begründung:
Wenn Angriffe von Fahrzeugen in unterschiedlichen Farben ausgeführt werden, fällt es der angegriffenen Partei schwer, die genaue Anzahl der Angreifer zu ermitteln, da die Kleidung der Personen nicht sichtbar ist und somit kein Unterscheidungsmerkmal vorliegt.
Einheitliche Fahrzeuge erleichtern die Zuordnung und sorgen für mehr Klarheit im Gefecht.
4. Inhalte:
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