Einschränkung von Waffennutzung der Staatsfraktionen

  • 1. Art des Vorschlages:

    Hierbei handelt es sich um einen Zusatz für Staatsfraktionen.




    2. Beschreibung:
    Staatsfraktionen sollten lediglich erst zur Waffe greifen dürfen bzw. mit einer Waffe drohen dürfen, sollte akute Gefahr für sie oder beistehende, unbeteiligte Bürger bestehen.


    3. Begründung:

    Nicht selten bekomme ich mit, dass Staatsfraktionen, sei es das FIB oder das SWAT, sehr gerne ihre Langwaffen nutzen um auch nur in kleinen Situationen die Macht des "FearRP" auszunutzen.
    Es ist defintiv nicht nötig, bei jeder Kleinigkeit sofort die Waffe zu zücken, nur weil dann die andere Person aufgrund des Regelwerks stehen bleiben muss.
    Es wird kaum mehr der Taser benutzt.



    4. Inhalte:

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  • tareN

    Hat den Titel des Themas von „Einschränkung von Waffennutztung der Staatsfraktionen“ zu „Einschränkung von Waffennutzung der Staatsfraktionen“ geändert.
  • H565656

    Hat das Thema geschlossen.
  • H565656

    Hat das Label Geplant hinzugefügt.

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