1. Art des Vorschlages:
Änderung, bzw. klare Definierung
2. Beschreibung:
In meinem Vorschlag geht es um die Klarstellung der Regelung für das Sanktionieren im RP von Personen, sofern diese in dieser Situation verstorben sind.
Ich war Officer beim PD und hatte folgende Situation:
Ich wurde zu einem Gespräch eingeladen. Im Gespräch wurde mir erklärt, dass etwas vorgefallen ist, ich mich an diese Situation nicht erinnern kann, aber jetzt dafür entlassen werde.
Laut Fraktionsverwaltung ist das gängiges Vorgehen (auch bei Badfraks).
Im Regelwerk ist diese explizite Situation nicht festgelegt. Ich würde sagen, dass es unter die Regeln NLR, sowie bedingt unter PowerRP fällt, da ich es zwar ausspielen muss, mich aber nie zur Situation äußern darf (Durch Erzählungen kann ich zwar davon erfahren, kann aber ja nie aus meiner Sicht argumentieren).
3. Begründung:
Ich sehe es als Problem, wenn man solche Aktionen pauschal ausspielt, da hier die betroffene Person nie seine Sicht zur Thematik äußern kann und mögliche Missstände aufklären kann.
Nachteile sehe ich ehrlicherweise nicht.
Im Support mit der Fraktionsverwaltung fiel die Aussage, dass ich nur respawnt sei, weil ich ja einer Sanktion aus dem Weg gehen wollte. Dies ist überhaupt nicht der Fall (es war kein Medic da). Außerdem kann man das Respawnen als RP-Flucht sehen und entsprechend differenziert sanktionieren.