Supervisor bitte dem annehmen ist meines Wissens nicht mehr Team.
Beiträge von H565656
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Supervisor bitte dem annehmen.
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Hallo,
nach interner Beratung sind wir zu dem Entschluss gekommen, diesen Vorschlag leider abzulehnen.
Da wir es nicht fair gegenüber den anderen Fraktionen finden.Vielen Dank für den Beitrag.
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Supervisor Bitte dem Annehmen Heinrich ist nicht mehr bei uns.
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Blak bitte bearbeiten
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dewen bitte bearbeiten.
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Steve wie sieht es hier aus bitte wenn Möglich abhandeln.
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Danke für den Vorschlag.
Wir werden uns darüber abstimmen und melden uns in naher Zukunft zurück. -
chroma wie sieht es aus?
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L0co bitte bearbeiten.
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Richard bitte dem annehmen.
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Hallo,
wir haben uns darüber abgestimmt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass
der Vorschlag abgelehnt ist, da es nicht zu unserem Konzept passt.
Solltest du noch Fragen haben kannst du dich gerne bei uns. -
chroma wie ist der Stand?
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Administratoren bitte dem annehmen.
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Steve bitte dem annehmen.
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Henry bitte Bearbeiten.
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Das passt du kannst hier deine Bewerbung verfassen.
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Supervisor bitte dem annehmen.
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Hallo,
wir empfinden die Zeichenlänge durchaus machbar und so ebenfalls auch vertretbar, daher
ist der Vorschlag abgelehnt. Danke für deinen Beitrag. -
Änderungen: 27.05.2024 - 31.05.2024
Grundregeln:
§25. Multi-Charakter:
- Es ist verboten, der MCD oder dem FIB beizutreten, sofern man bereits einen Charakter in einer Bad-Fraktion hat.
Sollte man sich bereits in einer Ermittlungsbehörde befinden, so muss man sich augenblicklich entscheiden in, welcher Fraktion (Ermittlungsbehörde oder Bad-Fraktion) man in der Zukunft bleiben möchte.
Fraktionen:
§6.1 Regierung & FIB:
NEU: Das FIB dürfen Langwaffen nur während eines Einsatzes am Mann tragen. Maschinenpistolen zählen nicht hinzu.
NEU:
§10. Kriege:
Ein Konflikt zwischen zwei Bad-Fraktionen kann durch einen Kriegsvertrag geregelt werden. Der Kriegsvertrag kann durch Zustimmung beider Fraktionen vereinbart werden.
Ein Krieg kann aber auch ohne gegenseitige Zustimmung von einer Fraktion erklärt werden, sofern die Zustimmung der Fraktionsverwaltung vorliegt.
Ebenfalls behält sich die Administration und die Fraktionsverwaltung das Recht vor, den Krieg jederzeit zu beenden. Der gewisse Bereich der Kriegsführung kann durch die Administration oder der Fraktionsverwaltung jederzeit administrativ gesperrt werden.
§10.1 Gründe für einen Krieg
Für einen Krieg muss immer einer der folgenden Gründe erfüllt sein, um einen Krieg bei der Fraktionsverwaltung anzufragen.
Folgenden Gründe für einen zukünftigen Krieg zwischen Fraktionen:
- Das Fordern von Routen von einer anderen Fraktion
- Das Angreifen von privaten Gebieten (Fraktionsanwesen)
- Eine Eskalation zwischen zwei Fraktionsleitungen. (Mitglieder, die der Leitungsebene angehören ebenfalls sind, ausgenommen)
- Ein langer und nachvollziehbarer RP-Strang.
Ein nachvollziehbarer RP-Strang kommt zustande, sofern Konflikte entstehen und diese nicht mit Worten geklärt werden können und über einen längeren Zeitraum andauern.
§10.2 Formalitäten eines Kriegskonzeptes
Ein Kriegsvertrag muss mindestens eine 500 Zeichen Begründung im Fließtext haben, warum die angreifende Fraktion diesen Vertrag stellen will. Hintergrund ist, dass jede aktive Person, die den Vertrag liest, wissen muss, ob der Vertrag hinreichend gestellt wird.
§10.3 Während des Krieges
Folgende Aktionen dürfen während eines Krieges nicht ausgeübt werden:
- Sofern der Kriegsvertrag gestellt wurde, dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden. Ersatzbank ist inkludiert.
- Das über mäße melden von Regelbrüchen der gegnerischen Fraktion
- Das über mäße ausüben von Regelbrüchen einer Partei, welche sich in einem Krieg befindet. (Sofern dies der Fall ist, erhält die gegnerische Fraktion einen Punkt gutgeschrieben.)
- Das unnötige Provozieren von Situationen
- Das Überfallen von Mitgliedern einer gegnerischen Fraktion
- Sollte gegen Regeln eines Kriegsvertrages verstoßen werden, so erhält die gegnerische Fraktion einen Punkt.
§10.4 Nach dem Krieg
- Die Partei, welche den Krieg verloren hat, muss ausnahmslos allen aufgeführten Forderungen im Kriegsvertrag nachkommen.
- Ein Kriegsvertrag darf alle 4 Wochen nach Ablauf des vorherigen gestellt werden.