Beiträge von Bunny

    Zusätzlich zählt explizit auch die Einsatzbereitschaft von Spezialeinheiten als Einsatz. Genau das war hier der Fall.

    Eine kurze Klarstellung hierzu, ohne dass dies Bezug zur konkreten Beschwerde hat - Wir beurteilen das Ausrüsten nach Menschenverstand. Bewaffnete Streifen „zur Einsatzbereitschaft“ sind expliziert verboten, da sie die Regel ad absurdum führen. In diversen Situationen kommt man aber um ein Bewaffnen nicht herum, bspw. wenn man zu einer Razzia oder eine Notruf fährt - Ein vorheriges Ausrüsten ist in Ordnung. Die Regel meint vielmehr, dass man bewaffnet in der Basis auf Einsätze warten darf und sie dort nicht weglegen muss.


    Die einzige Ausnahme hiervon ist der DEFCON Status, der eigens hierfür geschaffen und vom NSR ausgerufen werden darf.

    Wegen allgemeiner Developer-Immunität nehme ich mich dieser Beschwerde gerne persönlich an.

    Insbesondere Developer sind nicht dazu verpflichtet Support zu leisten oder jemanden zu sperren. Wir sind dankbar, wenn sie hier aushelfen, ihre Aufgabe ist es aber nicht.

    Problematisch wird es beim Decken von Regelbrüchen oder Abuse. Gebe mir daher bitte Zeit um die Vorwürfe zu prüfen und Beweise zu sichten.

    Ich konnte den Fehler zwar nicht identisch nachstellen, anhand der Fehlermeldungen jedoch nachvollziehen: Ausschlaggeben war das -0 / 65 kg auf dem Bildchen, dass ich auch im Spiel nachstellen konnte.

    Ich gehe davon aus, dass es wegen den Nachkommastellen der Gewichtsangabe zu Gleitkommafehlern kam. Bekanntermaßen kann die Gleitkommadarstellung von Nachkommazahlen nur annähernd und nie wirklich genau abgebildet werden, weshalb es bei Rechnugen mit Nachkommazahlen zu Rundungsfehlern kommen kann (Statt 0.4 dann 0.3999...). Ich habe hier einen Rechenschritt eingeführt, der diese Ungenauigkeit bereinigen soll, die wohl dazu geführt hat, dass nachfolgende Logik davon ausging, dass du schon am Limit warst.. da dein Inventargewicht ja negativ war.

    Bitte teile mir mit, ob der Fehler damit behoben wurde.

    Hallöchen,

    nach eingehender Beratung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Sperre falsch begründet wurde und deshalb ungültig ist. Die Beschwerde wird daher angenommen und die Sperre aufgehoben. Begründung:

    • Korruption ist nur nach innen möglich. Dies bezieht sich auf bspw. Verrat durch Informationsweitergabe oder Teamtötung, nicht jedoch auf Gesetzesbrüche oder unerlaubtes, intern verbotenes Verhalten. Es handelt sich um reine Rollenspiel-Angelegenheiten - Besonders wichtige Handlungen (wie bswp. Durchsuchungen) sind im Regelwerk explizit geregelt und fallen nicht hierunter. Das Tasern eines Zivilisten kann daher meist nicht korrupt sein.
    • Trolling beschreibt das allgemeine Unruhestiften. Es ist damit offensichtlich gemeint, dass diese Störung keinen Rollenspielhintergrund hat, den man nachvollziehen könnte und daher "von außen" auf bestehendes Rollenspiel wirkt, um dieses gezielt zu stören. Das ist hier nicht der Fall.

    Weitere Gründe, welche hier möglich wären (Safezonen-Verstoß, FailRP) wurden in der Sperre nicht angeführt und werden von uns auch daher nicht berücksichtigt, weil:

    • Der Beschwerdeführer noch keine Sperren oder Verwarnungen erhalten hat und dies nach Regelwerk in die Bewertung der Sperrdauer einfließen muss,
    • Die vorgeworfenen Regelbrüche nicht in die Kategorie des minderwertigen Rollenspiels fallen, welche eine sofortige Sperre erlauben (Gambo, Rocketleague, RP-Flucht, etc.),
    • Der mögliche Verstoß als gering erachtet wird, welcher mit der bisherigen Sperrzeit bereits abgegolten wäre.

    Wir wünschen dir daher wieder viel Spaß bei uns. Ich möchte an dieser Stelle jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass du für derart Verhalten aus dem Beruf gekündigt werden kannst.

    Ah, auch das sind Angelegenheiten im Rollenspiel. Das musst du leider durch Fragen im Spiel herausfinden. Ich meine jedoch, dass wir erst kürzlich eine Liste im Discord mit den Fraktionsanwesen eingeführt haben, bei der ich mich jedoch aus dem Stehgreif heraus nicht sicher bin, ob diese öffentlich ist.