1. Art des Vorschlages:
Änderung
2. Beschreibung:
Ich schlage vor, dass wir künftig in der U-Haft nur noch Geldstrafen ausstellen und für Freiheitsstrafen einen Haftantrag beim DOJ einreichen und es wöchentlich 1 oder 2 Hafttage im Staatsgefängnis gibt, so wird auch das RP im Staatsgefängnis verbessert. Sollte ein Tatverdächtiger für seine Straftat eine Freiheitsstrafe erhalten oder einen Prozess wünschen, würde dies durch das DOJ abgewickelt werden. Auch 24 Stunden U-Haft sollte meiner Meinung nach nicht mehr möglich sein da es einfach kein RP bietet.
Der Hintergrund dieses Vorschlags ist, dass sich unter den Bad Fraktionen etabliert hat, direkt im Streifenwagen zu sagen: „Ich gestehe nicht, ich regel das mit dem DOJ“. Das führt dazu, dass das DOJ durch eine Flut an Prozessanträgen überlastet wird und Straftäter wissen, dass sie so der direkten Strafverfolgung entgehen können.
Die vorgeschlagene Änderung würde die Freiheitsstrafen in Geldstrafen umwandeln, die direkt in der U-Haft verhängt werden. Anschließend wird ein Haftantrag gestellt. Die Konsequenz: Entweder es folgt ein gemeinsam mit anderen Häftlingen durchgeführter Hafttag im Staatsgefängnis oder der Prozess im Gericht. Falls der Tatverdächtige nicht zum Termin erscheint, wird ein Haftbefehl erlassen.
3. Begründung:
+Entlastung des DOJ
+Kriminelle schlüpfen nicht durch das momentane System
+Reduktion von Missbrauch des Systems / Keine 24 Stunden Soft-Banns mehr
-Verzögerungen bei Freiheitsstrafen
-Erhöhter Aufwand für das Gefängnis-RP
4. Inhalte:
Nur Gesetzesänderung / IC Umgang mit Haftstrafen