Regeländerung bezüglich Haftzeit Repost

  • 1. Art des Vorschlages:


    Es handelt sich um eine Änderung oder Neuerung um §28 im Regelwerk Inhaftieren --> der besagt,



    "§28. Inhaftierungen"

    "Die Staatsfraktionen können Personen eigenständig bis zu 4 Stunden (IC: 240 Hafteinheiten) inhaftieren. Sollten tiefergehende Ermittlungen hinter der Inhaftierung stecken, kann man eine Haftzeit von bis zu 6 Stunden (IC: 360 Hafteinheiten) bei der Fraktionsverwaltung anfragen."




    2. Beschreibung:



    Als Änderung oder Neuerung wünsche mir, dass man die Haftzeit durch Ermittlungenvon 360 Hafteinheiten (6 Stunden) auf maximal 120 Hafteinheiten (2 Stunden) und das Eigenständnige von 240 Hafteinheiten (4 Stunden) auf 90 Hafteinheiten (1Std. 30min.) oder 60 Hafteinheiten (60 Minuten) verkürzt als Regel. Wo ich mit vielen Leute das Gespräch geführt habe sei es Mitglieder von Bad-Fraktionen, Zivis oder Mitglieder von Staatsfraktionen, überwiegend waren diese Leute der Meinung, dass man defintiv die Haftzeiten deutlich kürzen sollte. Ich verstehe irgendwo, dass ein RP Hintergrund gegeben ist, aber die Meinungen der Spielerschaft sagen eher das Gegenteil und sind überwiegend für eine Verkürzung oder, der Regeländerung, dass man nur maximal so und so viele Hafteinheiten IC geben darf.


    Die meisten Spieler auf ModernV meinen, dass man einen User/Spieler für egal wie viel der Strafrechner in Fivenet/ die Gesetze sagen/geben, dass man diese Personen für allgemein MAXIMAL 60 (1Std.) oder 90 Hafteinheiten (1Std. 30min) inhaftieren darf und bei Ermittlungen einen Spieler/User zu maximal 120 Hafteinheiten (2 Stunden) inhaftieren darf.


    Natürlich bin ich hier für diesen Vorschlag für Kompromisse oder andere Zahlen/Hafteinheiten zur Verkürzung offen, aber es geht hier in diesen Vorschlag um die Bedürfnisse der Spielerschaft zwecks der Thematik.


    Ansonsten nennt hier gerne eure Meinugen oder anderen Vorschläge in den Vorschlag, aber aktuell finden es die Meisten Spieler/User echt zu viel Hafteinheiten sind.





    3. Begründung:


    Vorteile:


    - Spieler/User versuchen eher viel weniger abzuhauen oder F8 Quit zu machen, sprich das Game zu quiten und den Bann logischerweise mitzunehmen

    - Man hat durch die Verkürzerung der maximalen Haftzeit allgemein viel mehr Freizeit und Aktivitäten für das RP außerhalb vom Staatsgefängnis (Aufstellugen, Events usw.)

    - Weniger Frustration bei den User/Spieler

    - fast jeder User/Spieler hier muss privat zur Berufs/-schule, zur Uni oder zur Arbeit, dann haben die Leute mit weniger Zeit privat für das Zocken, dadurch trotzdem genügend Zeit für das RP (außerhalb des Staatsgefängnis)


    Nachteile:


    - fallen mir wirklich keine ein





    4. Inhalte:



    §28 im Regelwerk


    zu dem Punkt wurde mit allem leitzungen gesprochen die sich ebenfalls diesen vorschlag wünschen

    mfg
    Ghost

    Einmal editiert, zuletzt von maurizio () aus folgendem Grund: Einen Beitrag von Ghost mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Den Vorschlag gabs in X Varianten schon mehrfach.
    Eine zu drastische Reduzierung würde halt jegliches Justiz Rp killen.

    Das PD sowie das FIB sollten wieder mehr Haftreduzierung bei Kooperation geben dürfen.
    Früher waren es bis zu 50% seit einiger Zeit bereits nur noch 15%.

  • Den Vorschlag gabs in X Varianten schon mehrfach.
    Eine zu drastische Reduzierung würde halt jegliches Justiz Rp killen.

    Das PD sowie das FIB sollten wieder mehr Haftreduzierung bei Kooperation geben dürfen.
    Früher waren es bis zu 50% seit einiger Zeit bereits nur noch 15%.

    1 das Justiz RP besteht aktuell nur aus dem DC

    2. hatt man weder kontent im SG noch hatt keiner Lust 4 Stunden da drinne zu hocken und AFK rumzustehen


  • Das Justiz Rp besteht nur aus dem DC weil das aktuelle DoJ das seit Ewigkeiten gegen die Wand fährt aber egal wie oft man Kritik äußert oder Feedback gibt juckt ja eh keinen.

    Der Zustand wird seit Monaten durch z.B. die FrakV gedeckt und so hingenommen und durch Änderungen wie die Gewerbelizenz Gebühr ja nur verschlimmert.


    Im letzten Vorschlag wurde doch schon gesagt das der Content im SG überarbeitet werden soll und es mehr kommen soll.

  • Ghost

    erstmal vielen Dank für deinen Vorschlag, aufgrund der aktuellen DOJ Thematik sehe ich das ganze als durchaus Relevant. Im Rahmen der Haftzeiterhöhung sollte allerdings der Kontakt mit dem DOJ weiterhin weiterhin erfolgen. Meines wissens nach muss aktuell bei einer Haftzeit von >40 HE das DOJ Informiert werden. Sollte sich dann im Rahmen dessen keiner melden, dann man über eine selbstständige Durchführung reden, die im Rahmen deiner genannten Haftzeit ist.

    Alles weitere wird in der heutigen SL Besprechung Besprochen.

    MFG
    Julian

  • Julian

    Hat das Label In Bearbeitung hinzugefügt.
  • Oder halt den leute die Möglichkeiten geben einen Prozess zu beantragen jedoch erst nach dem man im Sg war bzw seine strafe schon bekommen hatt. (Urteil Anfechten).
    So können wir verhindern das User das Rechtsystem ausnutzen und das DOJ wäre weniger belastet Julian

  • Finde meinen Vorschlag ebenfalls gut und dieser Repost ist sehr wichtig.

  • Julian Wie sieht es damit aus? Die meisten von der Userschaft sind einer Meinung und sind dafür. Bsp eine Schießerei als Zivi sind mindestens je nach dem mit/ohne Waffenschein 100 Monate oder mehr, also 100 Minuten oder fast 2h. Einfach leider zu viel IC Zeit. Wenn ich schon mitbekomme, dass Leute 300 Monate oder mehr bekommen, ist dass sehr schlimm für nur IC SG Zeit.

  • Heyy,


    als kleines Update:

    die Haftzeit wird durch die Fraktionsverwaltung angepasst, Durch den enorm großen Sanktionskatalog benötigt das einiges an Zeit. Ich werde ihn heute mal fragen ob ich ihm irgend wo unter die Arme greifen kann.

    Weiter Updates hierzu erfolgen hier.

    MFG
    Julian

    Einmal editiert, zuletzt von Julian ()

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