| 1. Art des Vorschlages |
Änderung eines bestehenden Regel Konkret handelt es sich um die Anpassung des bestehenden Charakterlimit Abschnitts. Es wird keine neue Regel eingeführt, sondern eine bestehende Einschränkung entfernt, um mehr Flexibilität im RP zu ermöglichen.
| 2. Beschreibung |
Aktuell ist es erlaubt, gleichzeitig Teil einer Staats- und einer Bad-Fraktion zu sein. Diese Möglichkeit ist jedoch ausgeschlossen, sobald ein Charakter Mitglied einer Sondereinheit oder des FIB ist.
Vorgeschlagene Änderung:
Die folgende Passage soll aus dem Regelwerk entfernt werden:
„Dies ist jedoch verboten, wenn man Teil einer Sondereinheit oder dem FIB ist.“
| 3. Begründung |
Vorteile der Änderung
-
Stärkung der Bad-Fraktionen:
Viele Bad-Fraktionen sind aktuell schwach besetzt oder nur eingeschränkt aktiv. Durch die Aufhebung der Einschränkung könnten mehr Spieler zusätzlich Bad-Charaktere ausspielen, was zu mehr Aktivität, Interaktion und Konfliktpotential führt.
-
Mehr Content für alle Seiten:
Eine höhere Bad-Fraktionsaktivität erzeugt automatisch mehr Inhalte für Staatsfraktionen (Ermittlungen, Einsätze, Observierungen, Razzien), wodurch das Gesamt-RP profitiert.
-
Bessere Auslastung engagierter Spieler:
Gerade Spieler in Sondereinheiten oder dem FIB sind häufig sehr aktiv und strukturiert. Diese Spieler könnten zusätzlich qualitativ hochwertiges Bad-RP liefern, ohne ihre Staatsrolle aufzugeben.
Mögliche Nachteile & Einordnung
-
Gefahr von Interessenkonflikten:
Diese Gefahr besteht grundsätzlich bereits bei Staats-/Bad-Charakteren, wird jedoch durch bestehende Regeln zu Meta-Gaming und Charaktertrennung ausreichend abgedeckt.
-
Erhöhter Moderationsaufwand:
Ein möglicher Mehraufwand ist überschaubar und betrifft nur Einzelfälle bei Regelverstößen, nicht jedoch die Regelung an sich.
| 4. Inhalte |
Keine externen Inhalte oder Addons betroffen.
Es handelt sich ausschließlich um eine textliche Anpassung im Regelwerk.