vorübergehende Wiedereinstellungen

  • 1. Art des Vorschlages:

    Neuerung


    2. Beschreibung:

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass Fraktionen verpflichtet sein sollen, gekündigten Personen sowohl vor als auch nach der Kündigung den Zugriff auf ihre Items in Fraktionsfahrzeugen zu ermöglichen. In der Praxis ist diese Vorgehensweise jedoch mit erheblichen Risiken verbunden, da es in der Regel nachvollziehbare Gründe gibt, warum eine Person nicht mehr Teil der Fraktion ist.

    Durch eine vorübergehende Wiedereinstellung geht die Fraktion das Risiko ein, dass die betroffene Person erneut den Ruf der Fraktion schädigt oder weiteres Fehlverhalten zeigt. Darüber hinaus erschwert dieses Vorgehen die Fraktionsverwaltung erheblich, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung von Fraksperren, da Personen kurzfristig erneut eingestellt und anschließend wieder entfernt werden müssen.

    Insgesamt entsteht dadurch ein unnötiger organisatorischer Mehraufwand, der weder spielerisch noch strukturell sinnvoll ist.


    Regelvorschlag: Kündigung

    • Gekündigte Personen haben kein Anrecht auf Items in Fraktionsfahrzeugen.

    • Einzige Ausnahme: freiwillige Eigenkündigung – hier können Items vor der endgültigen Kündigung selbstständig gesichert werden.

    • Bei Kündigungen wegen Fehlverhalten, Bloodout, Inaktivität oder Bann besteht kein Zugriff.

    • Vorübergehende Wiedereinstellungen zum Zweck der Item-Rückgabe sind nicht erlaubt, um Risiken für die Fraktion und Mehraufwand zu vermeiden.


    3. Begründung:

    Aus meiner Sicht gibt es mehrere Gründe, warum diese Vorgabe nicht immer sinnvoll oder realistisch ist:

    1. Inaktivität

    Bei längerer Inaktivität werden Personen häufig gekündigt, um Fraktionsslots freizumachen. Wenn diese Spieler Wochen oder Monate später zurückkommen und ihre Items aus Fahrzeugen holen möchten, müsste man sie extra erneut einstellen. Das ist organisatorisch aufwendig und widerspricht dem Sinn der Kündigung.


    2. Schweres Fehlverhalten

    Bei katastrophalem Fehlverhalten oder fraktionsschädigendem Verhalten ist eine sofortige Kündigung oft notwendig, um weiteren Schaden vom Ruf der Fraktion abzuwenden. In solchen Fällen ist es nicht vertretbar, der Person vorher noch Zugriff auf Fraktionsfahrzeuge oder -strukturen zu geben.


    3. Bloodout-Situationen

    Nach einem Bloodout besteht in der Regel ein klarer Cut zur Fraktion. Dass betroffene Personen nachträglich noch Fahrzeuge leeren oder Zugriff auf Fraktionsinventar erhalten sollen, widerspricht dem Rollenspielgedanken und der Konsequenz eines Bloodouts.


    4. Bann-Fälle

    Spieler, die gebannt wurden (teilweise auch für längere Zeit) und keine Abmeldung vorgenommen haben, können faktisch nicht vor einer Kündigung ihre Items sichern. Hier liegt keine Handlungsmöglichkeit seitens der Fraktion vor.


    Ich würde zudem argumentieren, dass alle negativen Kündigungsgründe dem Selbstverschulden der betroffenen Person zuzuordnen sind. In diesen Fällen besteht aus meiner Sicht kein Anspruch auf nachträglichen Zugriff auf Items, die sich in Fraktionsfahrzeugen befinden.

    Wer durch eigenes Verhalten – etwa durch schweres Fehlverhalten, Regelverstöße, Bloodout, Bann oder anhaltende Inaktivität ohne Abmeldung – eine Kündigung verursacht, muss die Konsequenzen dieser Kündigung tragen. Dazu gehört auch der Verlust des Zugriffs auf Fraktionsstrukturen und -fahrzeuge.


    Die einzig logisch und sinnvoll umsetzbare Variante ist daher die Eigenkündigung:

    Kündigt sich eine Person selbst, kann sie vor Ort ihre Fahrzeuge leeren oder ihre Items vorab aus den Fraktionsfahrzeugen entfernen. In allen anderen Kündigungsszenarien ist eine solche Verpflichtung realistisch nicht umsetzbar.


    4. Inhalte:

    -

  • Hallöchen,


    diese Itemregel ist und bleibt eine Kolanzentscheidung. Haben die Leute das nicht verdient, dann muss es ihnen auch nicht angeboten werden.

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