1. Art des Vorschlages:
Änderung bzw. Streichung vom letzten Punkt von der FearRP Regelung
"Staatsbeamte müssen keine Staatsgeheimnisse oder interne Informationen weitergeben."
2. Beschreibung:
Siehe Oben
3. Begründung:
(Sorry für die Wall of Text, ich bin schlecht im kurzhalten.)
Ich möchte die aktuelle Regelung bezüglich des Wahrheitsserums bei Staatsfraktionen, insbesondere im Zusammenhang mit dem NOOSE, zur Diskussion stellen, da sie aus meiner Sicht sowohl aus RP-technischer als auch aus spielmechanischer Perspektive problematisch bzw. quatschig ist.
Aktuell besitzt das NOOSE die Möglichkeit, andere Personen zu entführen, zu verhören, zu foltern und Wahrheitsserum einzusetzen, um Informationen zu erzwingen.
Bad Fraktionen können zwar grundsätzlich ebenfalls Zugriff auf dieselben Mittel erhalten, allerdings greift hier eine Sonderregelung, nach der Staatsbeamte trotz Wahrheitsserum keine echten Informationen preisgeben müssen und stattdessen regelkonform lügen dürfen.
Das führt faktisch dazu, dass ein vorhandenes Spielsystem nur einer Seite tatsächlich Nutzen bringt.
Wenn ein Item oder Mechanismus nur bei einer Fraktion echte Wirkung entfaltet, bei der anderen Seite aber künstlich durch Regeln abgeschwächt wird, entsteht ein klares Ungleichgewicht.
Der Sinn eines Wahrheitsserums ist gerade, dass die betroffene Person nicht frei kontrollieren kann, welche Informationen sie preisgibt.
Wenn dieselbe Substanz nur bei Zivilisten oder Bad Fraktionen funktioniert, bei Staatsbeamten aber plötzlich keinerlei Wirkung entfaltet und diese einfach bewusst falsche Aussagen tätigen dürfen, widerspricht das jeder nachvollziehbaren Ingamelogik.
Die Wirkung eines chemischen oder medizinischen Mittels sollte nicht abhängig von einer Fraktionszugehörigkeit sein.
Im RP entsteht dadurch eine künstliche Sonderstellung ohne plausible Erklärung.
Das NOOSE kann Informationen aktiv aus anderen Spielern herauszwingen.
Wenn dieselben Methoden gegen das NOOSE angewendet werden, verhindert das Regelwerk jede echte Konsequenz.
Dadurch entsteht kein interaktives Rollenspiel, sondern eine einseitige Machtausübung.
Eine Seite kann RP erzwingen, während die andere Seite regeltechnisch daran gehindert wird, identisch zu reagieren.
Gutes RP lebt davon, dass beide Seiten aufeinander reagieren können.
Wenn eine Fraktion Zugriff auf starke Mechaniken erhält, sollte es immer Gegenmaßnahmen oder zumindest dieselben Möglichkeiten für andere Parteien geben.
Derzeit existiert aber kein echtes Counterplay gegen die Verhörmechaniken von Staatsfraktionen.
Bad Fraktionen können das System zwar theoretisch spiegeln, praktisch ist es jedoch nutzlos, da Staatsbeamte durch Sonderregeln immunisiert werden.
Damit entsteht ein spielerisches Ungleichgewicht und ein RP was einfach keinen Spaß macht, da man egal was man macht in den meisten Fällen eh stirbt oder einfach nichts nutzen kann wegen dem Amnäsiemittel aber das ist eine andere Sache.
Das bisher einzige Argument, das für die Sonderbehandlung von NOOSE Mitgliedern beim Wahrheitsserum genannt wurde, ist, dass die Offenlegung der Identität eines NOOSE Mitglieds theoretisch dazu führen könnte, dass diese Person aus NOOSE ausgeschlossen wird.
Dieses Argument überzeugt jedoch aus mehreren Gründen nicht.
Zunächst einmal ist der angebliche Schaden für die betroffene Person in der Praxis sehr begrenzt, da ein Spieler seine Identität beziehungsweise seinen Namen problemlos ändern kann. Sobald dies geschieht, kann die frühere Identität nur schwer oder gar nicht mehr eindeutig zurückverfolgt werden.
Der angeblich schwerwiegende Nachteil durch eine enttarnte Identität ist also faktisch umgehbar.
Gleichzeitig lässt sich exakt dieselbe Argumentation auf Bad Fraktionen übertragen.
Wenn ein Mitglied einer Bad Fraktion unter Wahrheitsserum Informationen über die eigene Organisation preisgibt, kann dies ebenfalls Konsequenzen haben.
Je nach Gruppierung könnte das beispielsweise einen Bloodout oder andere interne Konsequenzen bis hin zum dauerhaften Ausschluss aus der Fraktion bedeuten.
Auch dort kann das Offenlegen von Informationen also unmittelbar das Ende der eigenen Fraktionszugehörigkeit bedeuten.
Der entscheidende Unterschied ist jedoch:
Während ein NOOSE Beamter nach einer möglichen Enttarnung einfach seine Identität ändern kann und dadurch effektiv wieder geschützt ist, hat ein Mitglied einer Bad Fraktion diese Möglichkeit nicht in vergleichbarer Form.
Staatsfraktionen verfügen in der Regel über Systeme oder Befugnisse mit denen Namensänderungen oder frühere Identitäten nachvollzogen werden können ohne dass das in der Akte nachvollziehbar ist.
Ein ehemaliger Bad Fraktionsangehöriger bleibt damit deutlich leichter identifizierbar und trägt langfristig ein wesentlich höheres Risiko, da ein Blick in die Akte reicht, um zu sehen dass er eine Namensänderung hatte, da es ja notiert wird.
Dadurch entsteht eine widersprüchliche Bewertung derselben Situation.
Auf der einen Seite wird beim NOOSE argumentiert, dass mögliche Konsequenzen nach einer erzwungenen Aussage so gravierend seien, dass eine komplette Immunität gegen Wahrheitsserum gerechtfertigt sei.
Auf der anderen Seite akzeptiert man dieselben oder sogar schwerwiegendere Konsequenzen für Mitglieder von Bad Fraktionen als normalen Teil des RPs.
Wenn das Risiko, durch eine Aussage die eigene Organisation zu verraten, als Argument gegen Wahrheitsserum gelten soll, müsste diese Schutzregel konsequenterweise für alle Fraktionen gelten.
Wenn dies nicht der Fall ist, entsteht erneut eine einseitige Sonderbehandlung zugunsten der Staatsfraktionen.
4. Inhalte:
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