Problem:
Fraktionsverwaltungsmitglieder (welche teilweise selbst im FIB sind) lösen strafrechtliche Ermittlungen gegen FIBler wegen falschem Verhalten administrativ auf.
Sachverhalt 1: Anzeige gegen einen FIBler bei der Staatsanwaltschaft
Als ich noch beim DoJ war, gab es eine Klage von Trabante gegen einen FIBler, der ihm unrechtmäßig legale Dinge weggenommen hatte. Letztlich war es eine Kleinigkeit, die ich als Staatsanwalt wahrscheinlich ohnehin nach kurzer Zeit eingestellt hätte, aber dazu kam ich leider nicht, denn kaum hatte ich die Ermittlungen aufgenommen, wurde die Sache wegen "Geringfügigkeit" administrativ aufgelöst.
Sachverhalt 2: FIBler erschießt flüchtenden unbewaffneten TV
Gestern war ich als Anwalt in Untersuchungshaft und habe einen Mandanten vertreten, der bei einem Fluchtversuch unverhältnismäßig mit einem SMG beschossen wurde. Der FIBler war freundlich und wir waren kurz davor, eine legale Lösung nach dem IC Recht zu finden (Geld gegen keine Anklage). Als plötzlich der Server abstürzte und Teammitglieder eintrafen, um die Situation aufzulösen: Die Rechtfertigung, dass der FIBler einen Clip hatte, auf dem ein Schusscall zu hören war, den das Opfer nicht gehört hatte.Es ging um die Verhältnismäßigkeit nach dem IC-Gesetzen und nicht um den Schusscall nach Server-Regeln. Die Begründung war blanker Unsinn.
Lösungsvorschläge:
Ich bitte das Team / die Leitung des Servers, die folgenden Lösungsvorschläge für das angesprochene Problem umzusetzen bzw. zu prüfen.
1. Auflösungsverbot für laufende Situationen:
Situationen, die nichts mit akuten Regelverstößen zu tun haben, sollten meines Erachtens erst im Nachhinein geklärt werden können. Das bedeutet, dass in den beiden geschilderten Fällen zwar ein Gerichtsurteil ergangen wäre, eine allfällige Entlassung aber auf administrativem Weg rückgängig gemacht worden wäre.
2. Klare Regeln:
Es sollten öffentlich einsehbare Regeln aufgestellt werden, in welchen Situationen eine Auflösung zulässig ist und in welchen nicht. Die Entscheidung, wann eine Auflösung erfolgen darf, sollte nicht im Ermessen des Teams liegen, sondern in den Regeln festgelegt werden. Das Team sollte allein darüber entscheiden, ob ein Fall den Auflösungsregeln entspricht.
3. Name des Entscheidungsträgers sichtbar:
Der Name des Teammitglieds, das eine Situation aufgelöst hat, sollte allen Beteiligten bekannt sein. Dies bedeutet z.B., dass in administrativen Ankündigungen über die Auflösung von Situationen der Name des betreffenden Teammitglieds agezeigt wird.
4. Loggs:
Es sollten öffentliche oder zumindest interne Logs für alle Situationen eingefügt werden, die administrativ gelöst wurden. Dies würde nachträgliche Beschwerden gegen entsprechende Entscheidungen erleichtern.