1. Art des Vorschlages:
Regelanpassung – Überarbeitung der Drive-By Regelung
2. Beschreibung:
Die aktuelle Regelung zum Schießen aus Fahrzeugen (Drive-By) wird angepasst, um ein realistischeres Verhalten zu ermöglichen und mehr Raum für Rollenspiel zu bieten. Insbesondere soll das Schießen auf Personen aus Fahrzeugen in bestimmten Situationen erlaubt sein – beispielsweise bei klaren Bedrohungslagen, Fluchten oder RP-entsprechenden Forderungen, denen nicht Folge geleistet wird. Auch Aspekte wie getönte Scheiben sollen berücksichtigt werden.
3. Begründung:
Die bisherige Regelung ist zu starr und verhindert viele realistische Szenarien, wie sie auch in echten kriminellen Milieus oder polizeilichen Einsätzen vorkommen könnten. Drive-Bys gehören zu einer glaubwürdigen Darstellung von Gang- oder Bandenkriminalität, Fluchtsituationen oder gezielten Einschüchterungsaktionen. Gleichzeitig braucht es klare Leitlinien, um Missbrauch und reines "Deathmatch" zu vermeiden. Die neue Regelung schafft genau diesen Rahmen und fördert kreatives, spannendes RP, ohne die Immersion oder Fairness zu gefährden.
4. Inhalte:
Grundsatz:
Das Schießen auf Fortbewegungsmittel ist nach Aussprache des Schusscalls immer erlaubt!!!. Das Schießen aus Fahrzeugen auf Fußgänger ist verboten, solange die Fußgänger nicht das Gefecht beginnen, oder wenn man sich an die Realistischen Forderung im Roleplay hält.
Forderung und Call:
Wird einer klar ausgesprochenen Forderung nicht Folge geleistet (z. B. "Bleib stehen!", "Hände hoch!"), darf die bewaffnete Partei nach der 5 Sekunden Reakitonszeit reagieren – auch aus einem fahrenden Fahrzeug.
Die Forderung muss laut und deutlich ausgesprochen werden, sodass sie im RP wahrnehmbar ist.
Regelung unterbeachtung getönter Scheiben:
Bei getönten oder verspiegelten Scheiben muss der Schusscall klar und deutlich ausgesprochen werden, bevor geschossen wird.
Ist die Bewaffnung sichtbar (z. B. durch offene Fenster oder heruntergelassene Scheiben), reicht eine klare verbale Forderung, um die Situation einzuleiten – ein expliziter Schusscall ist dann nicht zwingend notwendig.
Selbstschutz:
Wenn das Fahrzeug oder dessen Insassen bedroht oder beschossen werden, darf zur Verteidigung aus dem Auto geschossen werden.
Fluchtsituationen:
Während oder nach einem Überfall/Verbrechen darf zur Fluchtunterstützung geschossen werden (z. B. Deckungsfeuer, Verfolger abwehren), dies ist nur erlaubt wenn Fußgänger das Feuer auf die Fahrzeuge eröffnet haben.
Was bleibt verboten:
Random Drive-Bys ohne RP-Grundlage (z. B. wahlloses Umherfahren und Schießen)
Andauerndes „Campen“ im Fahrzeug mit gezogener Waffe ohne RP-Kontext
Schießen aus Fahrzeugen auf Zivilisten, die keinerlei Bedrohung oder Bezug zur Szene haben