Beitritt in die Staatsanwaltschaft und Richterschafft

  • 1. Art des Vorschlages: Es handelt sich hierbei um eine Änderung




    2. Beschreibung: Es sollte möglich sein auf den einen Chair Richter und auf den anderen Chair Staatsanwalt zu sein




    3. Begründung: Aktuell darf man nicht in der Richter und Staatsanwaltschaft sein, dies ergibt jedoch wennig Sinn da es in keiner Weise der selbe Berufung ist und man auch zweit getrennte Leitungen hat. Desweiterhin ist der Kreis der sich für Justizrp interessiert schon sehr begrenzt weshalb man die Abteilungen nicht noch durch durch das Regelwerk beschneiden sollte. Zudem dar man laut Regelwerk nicht mit beiden Chairs in der selben Situtation tätig werden wodurch man nicht den Ankläger und Richter in der selben Situtaion sein kann dadruch ergiebt die Regel noch wenniger Sinn. Alles im einem beantrage ich ,,Es ist es verboten, zweimal derselben Fraktion beizutreten" für das DOJ in der Weise nicht zu zählen da die Richterschaft und Staatsanwaltschaft zwei getrennte bereiche sind und man die möglichkeit haben sollte in beiden zu arbeiten solange man nur mit ein Chair in den Situtation argiert.


    4. Inhalte: ////

    (Optional) Euer Vorschlag kann sich auch auf einen vorgefertigten Inhalt beziehen.


    Das gilt z.B. für Maps, vorhandene Addons oder Plugins. Diese könnt ihr hier verlinken


  • An sich ein guter Vorschlag. Was ich mir jedoch dabei denke: Inwiefern könnte man das System ausnutzen, wenn man beispielsweise mit seinem Staatsanwaltschaftschar einen Durchsuchungsbeschluss beantragt und diesen dann mit seinem Richterschaftschar selbst genehmigt?


    Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei nicht mehr um eine RP-Situation im eigentlichen Sinne. So etwas wäre eher ein organisatorisches Problem und würde möglicherweise einige Ressourcen der Fraktionsverwaltung binden, um solche Konstellationen zu überwachen oder zu kontrollieren.


    Das ist nur ein Beispiel, sicherlich gibt es noch weitere potenzielle Möglichkeiten, wie man das System ausnutzen könnte, wenn man sowohl in der Judikative als auch in der Exekutive des Department of Justice tätig ist.

  • So wie ich es verstanden zählt diese Änderung zum Multichar Regelung und aus meiner Sicht siehe ich dort das ein oder andere Abuse.

    Ich kenne mich selbst nicht mit denn internen Sachen vom DOJ aus aber was ich weiß ist das man die Informationen die man als Richter char weiß aus jedenfalls insgeheim aud seinem STA char verwendet werden so war es auch schon früher mit PD und badfrak und ich glaube nicht das die Fraktionsverwaltung dafür die Ressourcen hat die Richtern zu beobachten die auch einen STA Char haben und nicht diese Informationen oder allgemein dieses Abuse beobachten können auf dauerhaft

  • An sich ein guter Vorschlag. Was ich mir jedoch dabei denke: Inwiefern könnte man das System ausnutzen, wenn man beispielsweise mit seinem Staatsanwaltschaftschar einen Durchsuchungsbeschluss beantragt und diesen dann mit seinem Richterschaftschar selbst genehmigt?


    Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei nicht mehr um eine RP-Situation im eigentlichen Sinne. So etwas wäre eher ein organisatorisches Problem und würde möglicherweise einige Ressourcen der Fraktionsverwaltung binden, um solche Konstellationen zu überwachen oder zu kontrollieren.


    Das ist nur ein Beispiel, sicherlich gibt es noch weitere potenzielle Möglichkeiten, wie man das System ausnutzen könnte, wenn man sowohl in der Judikative als auch in der Exekutive des Department of Justice tätig ist.

    Vielen dank für deine Antwort, jedoch hast du scheinbar nicht beachtet das es nicht erlaubt ist mit beiden Chairs an einer Situation teilzunehmen heißt man ist in der Situation entweder Richter oder Staatsanwalt beides gleichzeitig wäre Multichair. Marvin zu deinen beitrag in DOJ gibt es extrem selten eine verschluss Angelegenheit und wenn dann bearbeitet es die Leitung die man dann faire weise aus meinen Vorschlag entfernen muss alles andere ist beim besten Willen nicht geheim. Das mit den Badraks war ein Problem weil die bad Fraks gegen das PD arbeiten. Das DOJ arbeitet zusammen und nicht gegeneinder wodurch man keine wirklichen Vorteile hat.

  • jedoch hast du scheinbar nicht beachtet das es nicht erlaubt ist mit beiden Chairs an einer Situation teilzunehmen heißt man ist in der Situation entweder Richter oder Staatsanwalt beides gleichzeitig wäre Multichair.

    Zählt das ledigliche einreichen von einem Antrag schon als "RP-Situation" in der Hinsicht?

  • jedoch hast du scheinbar nicht beachtet das es nicht erlaubt ist mit beiden Chairs an einer Situation teilzunehmen heißt man ist in der Situation entweder Richter oder Staatsanwalt beides gleichzeitig wäre Multichair.

    Zählt das ledigliche einreichen von einem Antrag schon als "RP-Situation" in der Hinsicht?

    Sobald du aktiv als Staatsanwalt oder Richter tätig wirst zählt dies als beteiligung an dem Verfahren

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, weshalb man beide Seiten der Münze übernehmen können sollte. Das wird ausgenutzt, genauso wie Anwälte + DoJ das schon ein wenig gedehnt haben - Und ich habe schon hierzu reichlich Beschwerden erhalten. Ich hab bei dem Vorschlag ein mulmiges Gefühl.

  • Prinzipiell hätte ich mir als Staatsanwalt auch öfter mal gewünscht, Richter zu spielen. Einfach nur, weil man dort einen größeren Einblick in deren Arbeit bekommt und dort auch gern mal Blut leckt.


    Grundsätzlich kann ich die Bedenken verstehen, denke jedoch nicht, dass das im Allgemeinen einen zu großen Einschnitt darstellt. Das Justiz-RP ist an sich schon sehr "nischig" und wird nicht von so vielen Leuten enjoyed. Von daher denke ich, dass man eben diese relativ kleine Zielgruppe dahingehend nicht blocken sollte. Alles Weitere wird ja durch die bestehende Multichar-Regel bereits gedeckt.

  • Nils

    Hat den Titel des Themas von „Betritt in die Staatsanwaltschaft und Richterschafft“ zu „Beitritt in die Staatsanwaltschaft und Richterschafft“ geändert.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!