1. Art des Vorschlages:
Änderung
2. Beschreibung:
Neue Regel:
- Das PD ist von einer Einmischung ausgeschlossen, solange ein aktives Schussgefecht zwischen zwei Bad-Fraktionen stattfindet.
- Eine Einmischung ist erst zulässig, wenn die beteiligten Bad-Fraktionen nach dem Gefecht nicht unverzüglich und auf direktem Weg zu ihrem jeweiligen Fraktions-Anwesen zurückkehren.
- Entfernen sich die Fraktionen unnötig lange aus dem groben Gefechtsgebiet oder fahren nicht direkt zum Anwesen, dürfen sich Staatsbehörden einmischen.
- Eine Razzia kann nach dem Zurückkehren stattfinden.
3. Begründung:
In der aktuellen Situation bestehen große Schwierigkeiten für die Bad-Fraktionen, da diese durch ständige und frühzeitige Einmischungen des PD in Schussgefechte zunehmend „aussterben“. Viele Konflikte zwischen den Fraktionen können nicht mehr ausgespielt werden, da sie kaum Raum haben, ihre eigenen Szenarien auszuleben. Die Anpassung der Regel sorgt dafür, dass Bad-Fraktionen wieder mehr Handlungsspielraum erhalten und ihre internen wie externen Konflikte ausspielen können, ohne sofort unterbrochen zu werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bad-Fraktionen langfristig wieder attraktiver und vollständig spielbar zu machen.
4. Inhalte:
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