1. Art des Vorschlages:
Änderung bestehender Regelungen
Der Vorschlag stellt keine vollständige Neuerung dar, sondern eine Wiedereinführung und Präzisierung einer bereits vor ca. 12 Monaten bestehenden Regelung, die damals eingeführt wurde von mcNuggets um die Bildung von sogenannten „Serverfraktionen“ zu verhindern, jedoch im Laufe der Zeit stillschweigend entfernt wurde.
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2. Beschreibung:
Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Fraktionsverwalter pro Badfraktion sowie pro Staatsfraktion auf maximal zwei (2) Personen zu begrenzen.
• Pro Fraktion dürfen höchstens zwei Fraktionsverwalter sein.
• Diese Regelung gilt einheitlich für alle Badfraktionen und alle Staatsfraktionen.
Ziel ist es, eine Machtkonzentration innerhalb einzelner Fraktionen zu verhindern und wieder für ein ausgeglicheneres Fraktionsgefüge auf dem Server zu sorgen.
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3. Begründung:
In der Vergangenheit – insbesondere vor rund 12 Monaten – wurde bereits festgestellt, dass sich ohne eine klare Begrenzung der Fraktionsverwalter immer wieder sogenannte Serverfraktionen bilden. Diese Entwicklung wurde damals durch eine entsprechende Regel effektiv unterbunden.
Aktuell ist erneut zu beobachten, dass sich viele Spieler gezielt in einzelnen Fraktionen sammeln, da dort mehrere Fraktionsverwalter agieren. Dies führt zu:
Vorteilen der Regelung:
• Vermeidung von Machtballung und Vetternwirtschaft
• Gleichmäßigere Verteilung der Spieler auf mehrere Fraktionen
• Faireres RP-Umfeld für kleinere oder neue Fraktionen
• Langfristig stabilere Fraktionslandschaft
• Unterstützung der bisherigen Update-Ausrichtung auf Badfraktionen
Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu dem derzeitigen Ungleichgewicht, das durch die fehlende Begrenzung entsteht. Wie bereits von der Projektleitung selbst angemerkt, ist das Ergebnis ohne eine solche Regel stets dasselbe.
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4. Inhalte:
(Optional)
Bezug auf die ehemals eingeführte Regelung von MC Nuggets, die genau dieses Problem bereits adressierte und erfolgreich eindämmte.