Hallo,
ich möchte mich in diesem Feedback kritisch mit der Untersuchungshaft als Instrument der RP auseinandersetzen.
1. Um was geht es?
Derzeit gibt es die so genannte 24-Stunden-Haft. Diese kann in bestimmten Fällen gegen Täter verhängt werden, die auf ihre Verhandlung warten, und hindert sie daran, die Untersuchungshaftzelle für 24 Stunden zu verlassen. Meines Erachtens ist dies äußerst kritisch zu sehen und sollte in den meisten Fällen gestrichen werden. Warum, werde ich in den folgenden Argumenten darlegen.
2. Was fordere ich?
Strengere Regeln für die Untersuchungshaft bis zum Prozess!
3. Was gibt es für Probleme?
- Kein Prozess: Obwohl der Zweck der 24-stündigen Untersuchungshaft darin besteht, den Betroffenen innerhalb dieser Zeit ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen, ist dies leider häufig nicht der Fall. Tatverdächtige müssen zwar 24 Stunden absitzen, müssen dann aber immer noch Wochen oder Monate auf das eigentliche Verfahren warten.
- PowerRP: Die U-Haft wird oft benutzt, um einen Prozess zu verhindern. Entweder du gestehst und sitzt nun 1 Stunde AFK im SG oder du beantragst eine Verhandlung, sitzt 24 Stunden offline in U-Haft, hast 2 Stunden Verhandlung und sitzt eventuell noch 1 Stunde im SG, wenn nicht, hast du freigesprochen wirst, hast du immer noch 26 Stunden nicht spielen können.
- Kein Fluchtgefahr: Leider wird manchmal auch Untersuchungshaft von mehr als 24 Stunden beantragt, wenn die betreffenden Spieler in der Vergangenheit immer zu Prozessen erschienen sind. Als Begründung wird die Gefährlichkeit des Spielers angeführt, was meiner Meinung nach kein RP-freundliches Argument ist. Die Betroffenen sind nach 24 Stunden wieder frei und können genauso gefährlich sein wie vorher.
- Exekutiven: Schließlich gibt es Fälle, in denen die Untersuchungshaft von den Vollzugsbehörden selbst und nicht von der Staatsanwaltschaft vollzogen wird. Diese Personen müssen nicht neutral im Sinne der Gesetze und Vorschriften sein und sind oft in ihrer Meinung voreingenommen (die haben auf uns geschossen und zwingen uns, noch GerichtsRP zu machen -> dafür gibt es 24h Untersuchungshaft). Dazu kommt, dass es FIBler gibt, die der Meinung sind, bei der Fraktionsverwaltung eine längere Untersuchungshaft zu beantragen, obwohl man als Staatsanwalt dagegen ist und dies so sagt (älteres Realbeispiel).
4. Welche Lösungen schlage ich vor?
Die Untersuchungshaft (damit ist nicht die "Untersuchungshaft" für Ermittlungen, Akteneinsicht usw. zur Abhandlung gemeint) sollte nur dann verhängt werden, wenn eine Person nicht vor Gericht erscheint bzw. ankündigt, dies nicht zu tun. Begeht eine Person unmittelbar nach dem Antrag auf Gerichtsverhandlung mit Freilassung bis zum Prozess eine schwere Straftat, die der zuvor begangenen ähnlich ist (oder halt Baiting ist), wird sie von der Staatsanwaltschaft zur Gefahrenabwehr für höchstens 60 Minuten oder bis zur Höchstdauer der für die Straftat angedrohten Strafe ins SG gesteckt. Außerdem soll es verboten werden, ohne Zustimmung der FraktV absichtlich einen Prozess zu verhindern, indem man nicht vor Gericht erscheint.