Abänderung der Untersuchungshaft

  • Hallo,


    ich möchte mich in diesem Feedback kritisch mit der Untersuchungshaft als Instrument der RP auseinandersetzen.

    1. Um was geht es?

    Derzeit gibt es die so genannte 24-Stunden-Haft. Diese kann in bestimmten Fällen gegen Täter verhängt werden, die auf ihre Verhandlung warten, und hindert sie daran, die Untersuchungshaftzelle für 24 Stunden zu verlassen. Meines Erachtens ist dies äußerst kritisch zu sehen und sollte in den meisten Fällen gestrichen werden. Warum, werde ich in den folgenden Argumenten darlegen.

    2. Was fordere ich?

    Strengere Regeln für die Untersuchungshaft bis zum Prozess!

    3. Was gibt es für Probleme?

    - Kein Prozess: Obwohl der Zweck der 24-stündigen Untersuchungshaft darin besteht, den Betroffenen innerhalb dieser Zeit ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen, ist dies leider häufig nicht der Fall. Tatverdächtige müssen zwar 24 Stunden absitzen, müssen dann aber immer noch Wochen oder Monate auf das eigentliche Verfahren warten.


    - PowerRP: Die U-Haft wird oft benutzt, um einen Prozess zu verhindern. Entweder du gestehst und sitzt nun 1 Stunde AFK im SG oder du beantragst eine Verhandlung, sitzt 24 Stunden offline in U-Haft, hast 2 Stunden Verhandlung und sitzt eventuell noch 1 Stunde im SG, wenn nicht, hast du freigesprochen wirst, hast du immer noch 26 Stunden nicht spielen können.


    - Kein Fluchtgefahr: Leider wird manchmal auch Untersuchungshaft von mehr als 24 Stunden beantragt, wenn die betreffenden Spieler in der Vergangenheit immer zu Prozessen erschienen sind. Als Begründung wird die Gefährlichkeit des Spielers angeführt, was meiner Meinung nach kein RP-freundliches Argument ist. Die Betroffenen sind nach 24 Stunden wieder frei und können genauso gefährlich sein wie vorher.


    - Exekutiven: Schließlich gibt es Fälle, in denen die Untersuchungshaft von den Vollzugsbehörden selbst und nicht von der Staatsanwaltschaft vollzogen wird. Diese Personen müssen nicht neutral im Sinne der Gesetze und Vorschriften sein und sind oft in ihrer Meinung voreingenommen (die haben auf uns geschossen und zwingen uns, noch GerichtsRP zu machen -> dafür gibt es 24h Untersuchungshaft). Dazu kommt, dass es FIBler gibt, die der Meinung sind, bei der Fraktionsverwaltung eine längere Untersuchungshaft zu beantragen, obwohl man als Staatsanwalt dagegen ist und dies so sagt (älteres Realbeispiel).

    4. Welche Lösungen schlage ich vor?

    Die Untersuchungshaft (damit ist nicht die "Untersuchungshaft" für Ermittlungen, Akteneinsicht usw. zur Abhandlung gemeint) sollte nur dann verhängt werden, wenn eine Person nicht vor Gericht erscheint bzw. ankündigt, dies nicht zu tun. Begeht eine Person unmittelbar nach dem Antrag auf Gerichtsverhandlung mit Freilassung bis zum Prozess eine schwere Straftat, die der zuvor begangenen ähnlich ist (oder halt Baiting ist), wird sie von der Staatsanwaltschaft zur Gefahrenabwehr für höchstens 60 Minuten oder bis zur Höchstdauer der für die Straftat angedrohten Strafe ins SG gesteckt. Außerdem soll es verboten werden, ohne Zustimmung der FraktV absichtlich einen Prozess zu verhindern, indem man nicht vor Gericht erscheint.

  • Es ist bedauerlich, dass in vielen Fällen Personen, die im Rahmen eines Verfahrens eindeutig identifiziert wurden, unnötigerweise in Untersuchungshaft genommen werden, obwohl sie mit dem DoJ kooperieren und ein Gerichtstermin nicht innerhalb von 24 Stunden anberaumt werden kann. Dies führt zu einer Praxis, nach der Personen von FIB, PD und DoJ für einen Zeitraum von 24 Stunden "gebannt" werden, obwohl sie nicht nur die AFK-Strafe verbüßen, sondern auch die gerichtliche RP antreten wollen.


    Ich bin der Meinung, dass die Untersuchungshaft nicht länger als 120 Minuten dauern sollte - es sei denn, die Person ist nicht zu einer Gerichtsverhandlung erschienen und es liegt eine Genehmigung der FrakV vor. Was meint ihr dazu? Ggf. könnte man auch sagen 240 Minuten, aber es bringt nichts jemanden in die Uhaft zu tun - ohne in den 24h einen Gerichtsprozess ansetzen zu können.

    Ich würde generell die U Haft Zeit einschränken man sitzt oft mehr als eine Stunde in U Haft um dann noch weitere 2 Stunden im SG zu sitzen

  • Teamleitung


    Bin tatsächlich ähnlicher Meinung, allerdings kenne ich die Situation nicht.

    Ich befürworte lediglich das zuletzt Geschriebene.


    Tatsächlich macht das Regelwerk dahingehend für mich eher wenig Sinn.


    Bis 4 Stunden (mit Ticket 6) darf man Personen inhaftieren (nach §28 Regelwerk)


    Nach § 6.5 jedoch, darf die Untersuchungshaft bis zu 24 Stunden gehen, also das maximale Strafmaß überschreiten!


    Folglich ist es für den User schlimmer in die U-Haft zu kommen, als direkt in das Staatsgefängnis, da er in der U-Haft wahrscheinlich länger wartet. Zudem wird der Spieler nach der U-Haft ggf. in das Staatsgefängnis überführt, da die Haftzeit in der U-Haft nicht angerechnet wird.


    Das bedeutet: einem nicht verurteiltem Straftäter erwartetet zumeist eine höhere Freiheitsstrafe als jemanden der direkt verurteilt wird.


    Mögliche Alternative: Die U-Haft Zeit auf 6 Stunden reduzieren. Personen in U-Haft werden dann in das SG überführt mit dem Grund "U-Haft". Innerhalb der 6 Stunden kann dann trotzdem auf den Spieler zurückgegriffen werden. Im Nachgang kann sich der Häftling ja immer noch beschweren, wenn er ohne Grund drin war.

  • "Mögliche Alternative: Die U-Haft Zeit auf 6 Stunden reduzieren. Personen in U-Haft werden dann in das SG überführt mit dem Grund "U-Haft". Innerhalb der 6 Stunden kann dann trotzdem auf den Spieler zurückgegriffen werden. Im Nachgang kann sich der Häftling ja immer noch beschweren, wenn er ohne Grund drin war"

    Das wäre äußerst problematisch, da die Exekutive, sollte sie jemanden ohne triftigen Grund inhaftieren, sich der Korruption oder anderer Straftaten schuldig machen würde


    Ein Beispiel für die oft lange Dauer der Untersuchungshaft liegt im komplexen Justiz-RP. Ob man es nun mag oder nicht, es ist zweifellos sehr umfangreich. Ein durchschnittlicher Officer benötigt etwa eine halbe Stunde, um eine Akte zu schreiben.


    Zudem hängt die Dauer der Untersuchungshaft stark vom jeweiligen Verlauf des RP's ab. Wird ein Prozess beantragt, kann es durchaus vorkommen, dass man 24 Stunden oder länger in Untersuchungshaft verbleibt, da die Abwicklung eines Prozesses Zeit in Anspruch nimmt.

    Man könnte sich auch entscheiden, alles zu gestehen und damit das Risiko eingehen, länger im Gefängnis zu bleiben, da einem möglicherweise Vergehen zur Last gelegt werden, die man nicht begangen hat. Dennoch bevorzugen viele diesen Weg, um den Prozess zu vermeiden und die Sache schneller hinter sich zu bringen.

  • Man könnte sich auch entscheiden, alles zu gestehen und damit das Risiko eingehen, länger im Gefängnis zu bleiben, da einem möglicherweise Vergehen zur Last gelegt werden, die man nicht begangen hat. Dennoch bevorzugen viele diesen Weg, um den Prozess zu vermeiden und die Sache schneller hinter sich zu bringen.

    Das ist je genau die Problematik, weshalb die Untersuchungshaft keinen Sinn ergibt. Es ist einfacher, alle Taten zu gestehen als den Rechtsweg zu bestreiten.

    Das wäre äußerst problematisch, da die Exekutive, sollte sie jemanden ohne triftigen Grund inhaftieren, sich der Korruption oder anderer Straftaten schuldig machen würde

    Wo ist der Unterschied ob eine Person zwecks Untersuchungshaft im Staatsgefängnis wartet oder in einer Zelle im Mission Row Department? Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zudem durch die Teamleitung änderbar. Und ja, selbstverständlich darf ohne triftigen Grund auch keine U-Haft angeordnet werden. Dennoch darf das LSPD Personen die Freiheit nach Art. 51II StPO entziehen, sofern die Richterschaft / StA noch nicht geantwortet hat bzw. erreichbar ist. Diese entscheiden dann über den U-Haftbefehl.


    Man kann auch den Grund im SG änders nennen, wenn man es denn unbedingt rechtlich sauber haben will:
    Wenn ein Exekutivbeamter einsperrt für 6 Stunden: "Antrag auf U-Haftbefehl gestellt"

    Wenn das DOJ entschieden hat: "U-Haft"


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    Dem egoistisch denkendem Spieler ist es am Ende des Tages egal, aber wie oben geschrieben macht es keinen Sinn, dass jemand der Untersuchungshaft bekommt länger einsitzt, als jemand der seine Strafe vollstreckt bekommt.


    Das alles sauber ist, empfehle ich:

    Zitat

    § X Anrechnung StGB

    (1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht kann jedoch anordnen, daß die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Westen ()

  • Ich glaube es würde diese Thematik erleichtern wenn man die U-Haft von der finalen Haft abzieht, sprich:


    Ich sitze 6h in U-Haft und das Urteil sagt 7h Gefängnis (rein hypothetisch) dann müsste ich nur noch 1h im Gefängnis verweilen.


    So wird der Spielspaß nicht genommen, aber man sitzt trotzdem die Zeit für sein Vergehen ab.

  • Ich glaube es würde diese Thematik erleichtern wenn man die U-Haft von der finalen Haft abzieht, sprich:


    Ich sitze 6h in U-Haft und das Urteil sagt 7h Gefängnis (rein hypothetisch) dann müsste ich nur noch 1h im Gefängnis verweilen.


    So wird der Spielspaß nicht genommen, aber man sitzt trotzdem die Zeit für sein Vergehen ab.

    Sollte eigentlich sogar schon gemacht werden.

  • Ich melde mich mal hier aus der Sicht eines Staatsanwalts mit ca nem Jahr Erfahrung



    Folgendes:

    1. die Person dann einfach ins SG stecken

    Geht einfach nicht, oftmals müssen einfach rechtlich Schritte getan werden, besonders wenn die Person einen Prozess will. Wenn keine Haftgründe vorliegen, dann darf so oder so nicht länger als nötig in der uhaft verweilt werden (haftgrund= zum Beispiel Gefahr für die Allgemeinheit, Verdunklungsgefahr)

    Also sollte die person wenn es nicht rplich begründet werden kann mit den oben genannten Haftgründen dann sollte die uhaft nicht länger als zwingend notwendig sein


    2. die Person zu einem Geständnis zwingen

    glaub ich brauche ich nicht sagen wieso das nicht geht. Jeder hat ein Recht auf einen Prozess und auf eine ordentliche Abarbeitung und durch diese Möglichkeit wird dem Bürger einfach das Recht weggenommen und der Polizei viel zu viel macht gegeben


    3. man rechnet die Zeit ab dann von der Strafe

    Oftmals kann man garnicht diese Zeit ordentlich tracken und dies kann dann auch zu einigen Problemen und „abusing“ kommen, wenn Leute das einfach vorwerfen und ich mein wer kann das ordentlich nachvollziehen. Wenn der tv (Tatverdächtige) also der in der uhaft sagt ja ich bin seit 2 Stunden drin obwohl das garnicht stimmt dann ist das schwer von außen nachzuvollziehen

    Und wenn die Abhandlung länger dauert kann man selbst dann mehr abziehen solange man bei den 50% bleibt. (Man darf ned weniger als die Hälfte der Haftzeit geben)



    Weiter:

    Die uhaft hat seinen Sinn und Zweck

    Dort werden Beweise sichergestellt und Akten geschrieben. Damit das ordentlich funktioniert dauert das hald ein klein wenig.

    Ich als sta (Staatsanwalt) nutze die Zeit dort um wirklich alle Punkte durch zu gehen und es ist nicht selten dass ich dann etwas abziehen kann weil ich für den Punkt keine Beweise habe oder der PDler das Gesetz nicht kennt

    Aber wenn ich da lange brauche dann ziehe ich automatisch mehr von der Haftzeit ab. Wenn man 15 min braucht dann kann man ja 15 Monate abziehen.

  • Sehr einseitige und eingefahrene Meinung meinerseits.

    Du lässt keinerlei Handlungsspielraum und dramatisierst Probleme, die einfach zu adressieren sind.

  • 3. man rechnet die Zeit ab dann von der Strafe

    Oftmals kann man garnicht diese Zeit ordentlich tracken und dies kann dann auch zu einigen Problemen und „abusing“ kommen, wenn Leute das einfach vorwerfen und ich mein wer kann das ordentlich nachvollziehen. Wenn der tv (Tatverdächtige) also der in der uhaft sagt ja ich bin seit 2 Stunden drin obwohl das garnicht stimmt dann ist das schwer von außen nachzuvollziehen

    Sowas kann man doch protokollieren? Oder nicht?

  • Es geht ja nicht um die RP-U-Haft, wo die TVs abgearbeitet werden, sondern um die 24h, wo die Zelle geschlossen bleibt. Es kann nicht sein (und ja, das ist der Fall und wurde mir gerade heute wieder im RP gesagt), dass TVs einfach gestehen, weil FIB und Co. mit U-Haft bis zur Verhandlung in einem Monat drohen...

  • Momo

    Hat den Titel des Themas von „Untersuchungshaft abschaffen / Reduzieren“ zu „Abänderung der Untersuchungshaft“ geändert.
  • Ein weiteres Problem ist es meinerseits auch, das viele Spieler einfach auch für jede noch so kleine Sache alles eskalieren lassen, egal ob Zivi, Crimler oder Staatsfrakler und dadurch Situationen entstehen wodurch man die Personen nicht einfach "auf freien Fuß" lassen kann bis der Prozess stattfindet oder alles was man für die Inhaftierung braucht fertig ist.


    Beispiel:
    Man ist als PDler / FIBler Tanken und es kommt ein Fahrzeug dazu das ebenfalls tankt. Die Insassen und der Fahrer sind maskiert und die beamten müssen mehrmals sagen bitte die Masken abnehmen, dies wird teilweise dann einfach nicht gemacht oder man bekommt einen dummen Spruch ab. Dan droht man mit Festnahme und es wird immernoch ignoriert. Nun will man die Person festnehmen und plötzlich steigen alle aus ziehen Ihre Pistolen und es kommt zum Schusswechsel etc.

    Am ende landen diese Personen in der U-Haft und wollen einen Prozess, Die Haftzeit ist zu hoch, das man als PDler/FIBler diese selbst abhandeln darf, DOJ ist nicht erreichbar usw.

    Teilweise haben die Personen noch offene Akten, sind Wiederholungstäter und/oder sind mehrmals damit aufgefallen das bei Kleinigkeiten es zu Schusswechseln kommt.

    Wie sollen die Beamten nun diese Personen wieder freilassen und sobald alles DOJ technische geregelt ist diese Personen wieder festnehmen, nur damit es dann erneut zu einem Schusswechsel kommt? Oder damit ggf. bei der Festnahme erneut was passiert weswegen wir das DOJ etc. brauchen und das ganze von vorne beginnt? Wir haben Personen die teilweise mehrere 10 Tausende $ Geldstrafe oder sogar weit über 100 Tausend $ Geldstrafe offen haben, die gesamt schon weit über 300 HE gesammelt haben, und das egal ob wir sie bis zu 24H drin haben oder sie gehen lassen.

    Ich selber finde es einfach nicht ok jemanden 24H in der U-Haft zu lassen, weil wir einfach nicht die Möglichkeiten haben diesen Leuten 24/7 in der U-Haft RP zu bieten und dies sollte das erste sein um was es hier geht, RP. Doch es gibt einfach zum aktuellen Zeitpunkt keine andere Lösung, außer ggf. einfach Sachen zu ignorieren die dann wieder stress für die Beamten bedeutet, oder sogar eine Kündigung.

  • Eventuell kann man schauen, wie man den Prozess in der U-Haft verschnellern kann.
    Eben auch für die Polizisten bei der Abarbeitung und beim Eintragen ins FiveNet.

    Ebenso die Sache mit dem DOJ müsste man sich anschauen.
    Derzeit muss man ab einer gewissen Haftzeit sich immer ans DOJ wenden.
    Ich höre immer öfters, dass auch das DOJ zurzeit überlastet ist. Eventuell könnte man an dieser Regelung etwas machen.
    Davon könnten beide Seiten profitieren.

    Werde das aufjedenfall mal mit ansprechen.

  • Hallo Florian Berg ,


    Die U-Haft Zeiten wurden schon in gewissen Punkten gekürzt, sofern man unter 60 HE ist, da es im LSPD nun Legal Advisor gibt.

    Die Zeit, die man in der U-Haft ist, hat auch mit seinem Verhalten und mit den Dingen, die man angestellt hat zutun.

    Die 60 HE Marke erreicht man im Prinzip nur, wenn man was etwas schlimmeres angestellt hat und unser Justizsystem ist auch aktuell so geschaffen ist, dass man eine relativ kurze Zeit anschließend im SG sitzt, bspw. bekommt man für Mord nur 40 HE, weil die Verstöße gegen Gesetze, nicht wirklich hart bestraft werden. Klar gibt es dann auch mal größere Situationen, wo man dann länger in der U-Haft sitzt, dass muss man aber dann halt in Kauf nehmen, wenn man eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, oder man etwas schlimmeres Verbrochen hat, die Zeit, die man dann dort sitzt, hat auch mit der Erfahrung der abhandelnen Officer zutun, in einem normalen Prozess mit einem normalen Officer 2 bspw. dauert die Anfertigung der Akte 20-40 Min, dann kommt in Fällen, die 40 bzw. 60 HE übertreffen ein Staatsanwalt hinzu, wo auch nochmal RP stattfindet und dies auch zum Prozedere zugehört, sofern ein Gerichtsprozess gefordert wird, wird mal je nach Fall bis zur Verhandlung frei gelassen, wenn man dann bestimmte Vorraussetzungen für die U-Haft erfüllt, wird man bis zum Prozess in der U-Haft gelassen (Max 24h), wo man dann aber auch bis zur Erscheinungserwartung bspw. den Char wechseln kann. Eine Zeit zu geben, wie lange maximal eine Person in der U-Haft sein darf, ist fast nicht umzusetzen.


    Zusammenfassend liegt die Zeit, wie lange man in der U-Haft sitzt, auch am Verhalten, an der Tat und an dem abhandelnden Officer zusammen.

    Es wurden schon viele Maßnahmen ergriffen, um die U-Haft Zeit zu senken, dazu wie o.g. werden Gesetzesverstöße nicht wirklich hart bestraft, weswegen dies es etwas ausgleicht, wir sehen aktuell kein Grund, das aktuelle U-Haft System umzustrukturieren.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Aamir | Teamleitung  
    i.V.d Serverleitung

  • Aamir Der entsprechende Beitrag wurde überarbeitet und neu formatiert.

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