1. Art des Vorschlages:
Es handelt sich um eine Änderung/Neuerung an der aktuellen neuen Regel.
2. Beschreibung:
- Staatsfraktionen dürfen sich nicht in Schussgefechte zwischen Bad-Fraktionen einmischen, außer die Staatsfraktionen werden ebenfalls beschossen.
- Wenn das Gefecht beendet worden ist, dürfen sich Staatsfraktionen mit Waffengewalt einmischen, hierbei ist jedoch ein Schusscall nötig. Dies entfällt, wenn im Vorhinein auf die Staatsfraktionen das Feuer eröffnet wurde.
- Das Gefecht gilt als beendet, sobald das Überfallen und Gespräche im Nachhinein beendet wurden und die siegreiche Fraktion sich probiert zu entfernen.
3. Begründung:
Ich denke das diese Version die eindeutigste und umfassendste Version ist und man so es am simpelsten hätte, ohne das Verwirrung auftritt.
4. Inhalte:
MV Regelwerk