Hiy,
unter Baiting versteht man das Provozieren einer Außeinandersetzung. Der Sonderfall Dispatch-Baiting ist nur erfüllt, wenn man hier die Falle mit Notrufen, Dispatches (Vortäuschen einer Hilfslage ggü. Staatsfraktionen) oder Jobangeboten stellt.
Die Überfall-Regelung schreibt vor, dass bereits Vorbereitungshandlungen (wie bswp. Fesselungen, Durchsuchungen) zum Überfall zählen und schon davor der Überfall mit dem Überfall-System begonnen werden muss. Eine solche Falle zählt als eine solche Vorbereitungshandlung.
Da du aber den Überfall in Safezones nicht starten darfst ist das zum jetzigen Zeitpunkt verboten.