1. Art des Vorschlages:
Es handelt sich hierbei um eine Änderung der bestehenden Regeln im Bezug auf Multi-Char in Staatsfraktionen.
2. Beschreibung:
Ich würde mir wünschen, dass das gesamte DOJ ein Verbot erhält mit Zweitchar in Bad-Fraktionen zu joinen.
3. Begründung:
Im Prinzip geht es um Informationsschutz. Sowohl Richter als auch Staatsanwälte haben Einsicht auf Durchsuchungsbeschlüsse bzw. dessen Anträge. Ein Richter oder Staatsanwalt könnte so die Informationen zu Razzien auf seinem Zweitchar nutzen um seine Frak-Member zu warnen.
Erst gestern (09.05.2026) musste eine Razzia gegen Vagos, welche bloß ca. drei Stunden eher geplant wurde, abgesagt werden eben weil es Datenlecks gab und vermeintlich zwei Richter Informationen an die Frak weitergegeben haben. Leider ist es schwierig so etwas nachzuweisen weil eine solche Vorwarnung z.B. über Discord DM erfolgen kann. Entsprechend wäre es sinnvoll von vorne herein einen Riegel vor solch ein unsportliches und regelwidriges Verhalten zu schieben.
Vorteile:
- Neben dem Korruptionsverbot schafft eine Anpassung der Bad-Frak Limitierung mehr Integrität für eine Behörde mit weitreichenden Befugnissen.
- Informationssicherheit bei sensiblen Informationen.
- Gewährleistung der unabhängigen Richterschaft sowie Staatsanwaltschaft.
Nachteile:
- Evtl. Frak Austritt von Zweitchars.
- Einseitiges RP für DOJler weil nur die Staatsseite zugänglich ist.
- Einseitiger Blickwinkel auf Sachverhalte weil nur die Staatsseite bekannt ist.
Vielen Dank für's lesen meines Vorschlags!
Beste Grüße
Ziggy (Simon Brandt)